Notfallzulassungen zur Bekämpfung von Feld- und Erdmaus erteilt
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Dresden - Auf Grund des in diesem Jahr in verschiedenen Regionen Deutschlands starken Auftretens von Feld- und Erdmäusen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter strengen Auflagen die Zulassungen in Notfallsituationen (gem. Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) zum Einsatz folgender Rodentizide in verschiedenen Anwendungsgebieten erteilt: