Aktueller Rat Baden-Württemberg
Praxis-Tipps Pflanzenbau 02.11.2019Neues Pflanzengesundheitsrecht: Zukünftige Passpflicht für TopfkräuterGartenbau - Neues Pflanzengesundheitsrecht erfordert einheitliche Regelungen bei der zukünftigen Passpflicht. (c) proplantaKarlsruhe - Das neue Pflanzengesundheitsrecht erfordert ab 14. Dezember 2019 gemäß der EU-Verordnung 2016/2031 Passpflicht bei Topfkräutern. weiter SchlagwortePraxis-Tipp Praxis-Tipp Baden-Württemberg Topfkräuter Pflanzengesundheitsrecht Pflanzenpasspflicht Pflanzenpass Weitere Artikel zum Thema Pflanzenschutzmittel - Anordnung des Ruhens der Zulassung von Malvin WG03.05.2024weiterlesen Getreidehähnchen in Weizenbeständen bisher kein Thema07.05.2024weiterlesen Tipps zur Bekämpfung von Klettenlabkraut und Distel in Getreide30.04.2024weiterlesen Zulassungserweiterungen für Pflanzenschutzmittel MODDUS29.04.2024weiterlesen Pflanzenschutzmittel - Zulassungsverlängerungen von Boxer, Filon, Infinito, Bogota Ge06.05.2024weiterlesen