Keine Pflanzenschutz- und Unkrautmittel auf befestigten und gepflasterten Flächen!
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Bonn - Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, zum Beispiel Unkrautvernichtern, ist auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen, Zufahrten und ähnliches strikt verboten.