Aktueller Rat Sachsen
Praxis-Tipps Pflanzenbau 16.09.2014Bilanzen für den landwirtschaftlichen Betrieb(c) proplantaDresden - Die Düngeverordnung schreibt in § 5 vor, dass jeder Betrieb bis 31. März des Jahres eine Flächenbilanz für das abgelaufene Düngejahr erstellen muss. weiter SchlagwortePraxis-Tipp Praxis-Tipp-Sachsen Bilanzen Buchführung Düngeverordnung Flächenblilanz Weitere Artikel zum Thema Tierische Schaderreger in Zuckerrüben beachten10.05.2024weiterlesen Zulassungserweiterungen für Pflanzenschutzmittel MODDUS29.04.2024weiterlesen Ackerbau - Jetzt geht’s draußen richtig los11.05.2024weiterlesen Mais: Aussaat und Unkrautbekämpfung02.05.2024weiterlesen Tipps zur chemischen Unkrautbekämpfung in Mais03.05.2024weiterlesen